Der saarländische Landesvorsitzende der AfD und Bundestagsabgeordnete Dr. Christian Wirth verurteilt den Unvereinbarkeitsbeschluss der Gewerkschaft der Polizei mit der AfD-Mitgliedschaft auch im Landesverband Saarland. Eine Gewerkschaft habe keine Aufnahmefreiheit und sei von essentieller Bedeutung für die Berufsträger. Der Ausschluss von der gemeinschaftlichen Interessensvertretung gegenüber dem Arbeitgeber auf Grund von politischer Einstellung sei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vereinbaren. Außerdem widerspricht Dr. Wirth den von der GdP an die AfD gerichteten Vorwürfe vollumfänglich.

Dr. Christian Wirth, MdB: „Eine Gewerkschaft ist nicht einfach irgendein Verein oder eine Lokalität mit Hausrecht. Eine Gewerkschaft ist von essentieller Bedeutung für die Berufsträger und erfüllt eine wichtige Aufgabe zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte und Interessen des einzelnen Mitglieds. Aus diesem Grund kann sie auch nicht willkürlich Mitglieder entfernen. Die AfD ist und war, anders als der Bundesverband der GdP es darstellt, niemals gewerkschaftsfeindlich eingestellt, sondern hat Gewerkschaften ausschließlich dann begründet kritisiert, wenn sie sich, wie die GdP jetzt, jenseits ihres Mandats parteipolitisch betätigen. Die Mitglieder der GdP, die zugleich Mitglieder der AfD sind, haben sich nichts vorzuwerfen. Sie haben weder gegen die innere Ordnung, noch sonstige Grundsätze der Gewerkschaft verstoßen, sonst bräuchte es auch diesen Beschluss nicht. Vielmehr soll ihnen allein auf der Basis ihrer politischen Einstellung die Wahrung ihrer Arbeitnehmerinteressen mindestens deutlich erschwert werden.

Anscheinend hat GdP-Chef Maaß nichts aus der Rüge im letzten Jahr gelernt, in der er bereits für seine Verleumdung der AfD vom Innenministerium zurecht gewiesen wurde. Anstatt sich zu überlegen, warum sich Polizisten in der AfD engagieren, und welche Sichtweisen sie in die Arbeit der GdP einbringen können, verfällt man in die ewig gleichen, dennoch nicht wahreren Vorwürfe und Floskeln gegen unsere Partei. Eine Wahrung der Interessen der Mitglieder und eine so eindeutige politische Einseitigkeit sind nicht unter einen Hut zu bringen.“