Pressemitteilung AfD Saarland:
OVG Saarland erklärt Stadtratswahl Saarbrücken für ungültig – Rechtsstaat setzt sich erneut durch

Mit Urteil abschließendem Urteil unter Aufhebung eines vorangehenden Urteils hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Wahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet. Damit bestätigt sich erneut: Auch hier setzt sich schließlich das Recht durch und Versuche unter Zuhilfenahme der Wahlausschüsse die AfD von öffentlichen Wahlen bernzuhalten scheitern erneut.

Nachdem bereits die Wahl zur Regionalversammlung wegen der rechtswidrigen Nichtzulassung der AfD-Liste wiederholt werden muss, hat nun auch das OVG festgestellt, dass die AfD rechtswidrig von der Stadtratswahl ausgeschlossen wurde. Der Versuch eine unbequeme Oppositionspartei von öffentlichen Wahlen fernzuhalten, ist damit erneut vor Gericht gescheitert.

Das Gericht stellte unmissverständlich fest:

„Der Kläger hat einen Anspruch darauf, dass die Wahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 9.6.2024 für ungültig erklärt und eine Neuwahl durchgeführt wird.“

Weiter heißt es ausdrücklich:

„Der Wahlvorschlag 2 hätte wegen des Verbots der Mehrfachbewerbung nicht zurückgewiesen werden dürfen.“

Und ebenso eindeutig:

„Die Vertrauenspersonen des Wahlvorschlags 1 durften durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.2.2024 abberufen werden.“

Damit widerspricht das OVG klar der Auffassung der Wahlausschüsse und der Kommunalaufsicht, welche die AfD-Liste nicht zur Wahl zugelassen hatten. Das Gericht hob den entsprechenden Bescheid auf und verpflichtete den Beklagten, die Wahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.

Besonders brisant: Das Urteil macht deutlich, dass die Nichtzulassung der AfD-Liste mandatsrelevant war und die Sitzverteilung beeinflusst hat. Damit steht fest, dass den Bürgern die Möglichkeit genommen wurde, ihre politische Wahlentscheidung frei und vollständig zu treffen.

Es wird höchste Zeit, dass diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die gegen Recht und Gesetz handelten und die AfD von demokratischen Wahlen ausschließen wollten. Wahlausschüsse und deren Vorsitzende dürfen nicht folgenlos gegen fundamentale demokratische Grundsätze verstoßen. Wer Parteien rechtswidrig von Wahlen ausschließt, greift in das Herz der Demokratie ein.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Rechtsstaatlichkeit, Wahlgleichheit und demokratische Fairness im Saarland.“ (Schaufert)