Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis die Stellungnahme unseres Landesvorsitzenden Dr. Christian Wirth: „Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat endlich zugunsten des Einzelhandels entschieden und einen Teil der überzogenen Lockdown-Bestimmungen gekippt. Die Pflicht zur Terminvergabe wurde kassiert und festgestellt, dass pro Kunde nur 15 qm nötig sind. Das kann aber nur der Anfang sein, damit diese unsinnige Lockdown-Politik von Bundes-und Landesregierung gestoppt wird. Bereits mit unserer Pressemitteilung vom 13.01.2021 (Saarbrücker Zeitung vom 13.01.2021) habe ich die Landesregierung aufgefordert, den Unternehmen eine Öffnungsperspektive zu geben. Wenn die Politik nicht zur Vernunft kommt, müssen es eben die Gerichte klären. Ich kann allen Unternehmen wie Handel, Gastronomie ,Hotels und Fitnessstudios nur empfehlen ebenfalls die Gerichte anzurufen.

Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/ovg_kippt_verbot_einzelhandel_100.html