EU-Kommissarin Malmström hält trotz Protesten an CETA-Vertragstext fest – AfD-Europaabgeordneter Bernd Kölmel  lehnt Freihandelsabkommen mit Nordamerika  in derzeitiger Form ab

Am Montag, den 29. September standen wieder einmal die hochumstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Nordamerika, also das TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA und das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada, auf der Tagesordnung des Europaparlaments.

Die designierte EU-Handelskommissarin Cecila Malmström sprach sich in einer Anhörung in Brüssel dagegen aus, den am 26. September in Ottawa vorgestellten CETA-Vertrag wieder aufzuschnüren. Und das, obwohl selbst Bundeswirtschaftsminister Gabriel mit Blick auf die Problematik internationaler Schiedsgerichte am vergangenen Donnerstag (25.9.) unmissverständlich Korrekturen gefordert hatte.

Zum TTIP-Abkommen erklärte die liberale schwedische Politikerin vor dem Handelsausschuss des EU-Parlaments, sie wolle „nicht ausschließen“, dass der Investorenschutz über internationale Schiedsgerichte wieder aus den geplanten Vereinbarungen gestrichen werde. Derzeit sei es für solcherart Festlegungen aber „noch zu früh“.

Der AfD-Europaabgeordnete Bernd Kölmel verlieh angesichts der jüngsten, teils widersprüchlichen Äußerungen führender EU-Vertreter zu den Freihandelsabkommen gegenüber der Presse seinen Bedenken vor einer möglicherweise auch in Zukunft intransparenten und den nationalen Interessen Deutschlands zuwiderlaufenden Verhandlungsführung Ausdruck. Nach aktuellem Kenntnisstand seien beide Abkommen jedenfalls abzulehnen, so Kölmel.

Punktuelle Zugeständnisse der Regierung in Ottawa beim Thema Tierzuchtstandards (kein Einsatz von Wachstumshormonen durch kanadische Rinderfarmer) änderten wenig am insgesamt negativen Eindruck. Wichtige Regelungen wie die in den über 1500 Seiten umfassenden europäisch-kanadischen Freihandelsvereinbarungen enthaltenen sog. Schiedsstellenklauseln zum Schutz ausländischer Investoren gegenüber den jeweiligen Nationalstaaten gäben nach wie vor erheblichen Anlass zur Sorge. Mit ihnen könnten Firmen die Möglichkeit erhalten, „Wettbewerbsnachteile“ in Folge erhöhter Standards etwa in Umweltschutzfragen oder in puncto Lebensmittelqualität vor internationalen Schiedsgerichten vorzubringen und millionenschwere Entschädigungen einzuklagen. Man denke in diesem Zusammenhang etwa an kanadische Fracking-Konzerne, gab der aus Baden-Württemberg stammende Abgeordnete zu bedenken.

Selbst wenn das ökonomisch noch wichtigere TTIP-Abkommen einen derartigen Passus letztlich nicht enthalten sollte, wäre eine Verabschiedung der CETA-Bestimmungen nicht nur mit Blick auf Kanada selbst, sondern auch hinsichtlich der Vereinigten Staaten hochproblematisch. Für US-Firmen sei es ein Leichtes, Niederlassungen im Nachbarland zu gründen, um die eigenen Ausführen nach Europa unter den Schutz internationaler Schiedsgerichte zu stellen – zum Schaden der EU-Mitgliedsstaaten.

„Grundsätzlich bin ich für Handelsabkommen“, erklärte der AfD-Europapolitiker. Doch angesichts der großen Risiken und der fortbestehenden Intransparenz beim deutlich umfangreicheren TTIP – Kölmel spricht von einem nicht hinnehmbaren „Katze-aus-dem-Sack-Prinzip“ – sei ein Vertragsabschluss deutschen Bürgern derzeit nicht zu vermitteln. Daher müssten schnell alle Karten auf den Tisch und drohende Nachteile für Deutschland sicher ausgeschlossen werden.

Martin L. Schmidt

Regionalreferent Rheinland-Pfalz