AfD-Kandidat Dr. Wirth engagiert sich für Gesetzesänderung gegen die nachgelagerte Sozialversicherungsabgabe
Die 2004 im GKV-Modernisierungsgesetz durch eine rückwirkende(!) Gesetzesänderung von CDU/CSU und SPD beschlossene Entrichtung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen, soll wieder außer Kraft gesetzt werden. Millionen Rentner werden dadurch um einen Teil ihrer Vorsorge gebracht.
Direktversicherungen, die vor 1999 bzw. 2004 abgeschlossen wurden und die aus versteuertem und evtl. sozialversicherungspflichtigem Entgelt vom Arbeitnehmer selbst finanziert wurden, ohne Zuschuss des Arbeitgebers (Bruttoumwandlung durch Arbeitnehmer), sind wieder beitragsfrei zu stellen.
Dr. Wirth: „Diese rückwirkende Belastung der Bürger ist ein Skandal und Paradebeispiel dafür, dass die Wähler den Regierungsparteien nicht trauen können. Mit der jüngsten Reform der Betriebsrenten durch die Bundesregierung, müssen die Arbeitnehmer damit rechnen ein weiteres Mal in die Falle gelockt zu werden. Deshalb muss unbedingt der Vertrauensschutz für die künftigen Rentner wieder hergestellt werden“, so Dr. Wirth weiter.
Im Bundestag wird sich Dr. Wirth im Rahmen seiner Arbeit als Volksvertreter mit Vehemenz dieses Themas annehmen.
Bis 31. Dezember 2003 galt für Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen die Beitragsfreiheit. Ohne Übergangsregelung muss nunmehr verteilt auf zehn Jahre jeweils der volle Beitragssatz an die Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes wird für Verträge, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen waren, völlig ignoriert. Die Mehrbelastung für die Rentnerinnen und Rentner, die im guten Glauben den Appellen der Politik gefolgt sind und die empfohlene betriebliche Altersvorsorge betrieben haben, entspricht fast 18 Prozent des Kapitals. Dieser große Anteil der Altersvorsorge wird einfach den Rentnerinnen und Rentnern weggenommen und den Krankenkassen übertragen.
Zumindest für die vor dem 1.1.2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge hätte der Bestandsschutz gewahrt bleiben müssen. Einschnitte dieses Ausmaßes sind nur akzeptabel, wenn den Betroffenen die Kürzungen so rechtzeitig bekannt sind, dass ihnen ausreichend Zeit bleibt, entsprechende Vorsorge zu treffen. Für die Versicherten waren die beschlossenen erheblichen Einschnitte nicht vorhersehbar. Sie hatten daher keine Möglichkeit, einen entsprechenden Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen. Eine verantwortungsbewusste Gesetzgebung ist hier nicht erkennbar. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes muss beachtet werden.