Die AfD-Fraktion im saarländischen Landtag akzeptiert die bisherigen Regelungen der Lebenspartnerschaften voll und ganz, lehnt jedoch strikt die zur Abstimmung anstehende Gesetzesänderung zu der „Ehe für Alle“ ab.

Mit Art. 6 GG wurde die Ehe unter besonderen Schutz als staatstragendes Institut gestellt und in der allgemeinen Rechtsprechung und vom Verfassungsgericht als Verbindung von Mann und Frau definiert. Stabile Familien sind die Mitte und Grundlage jeder sich selbst erhaltenden Gesellschaft, und zudem bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass ein Staat die Ehe gegenüber der homosexuellen Partnerschaft privilegieren darf.

Diese Angriffe auf die christlichen Werte sind nicht zuzulassen.

Mit der beabsichtigten Änderung würde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausgehöhlt und die Grundwerte des Staates und der Gesellschaft verletzt, die von dem Deutschen Volk im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen definiert wurden.

Wer wahrt den minderjährigen Kindern das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit, indem man Ihnen das Recht auf ein Aufwachsen in einer Familie mit klassischer Geschlechterrollenverteilung nimmt? Psychische Defizite sind bereits bei Scheidungskindern zu verzeichnen. Die Folgen sind nicht absehbar wenn ein Elternbild dauerhaft fehlt.

Ferner wäre einem Ausufern der Regelung, wie in den in Kolumbien neuerdings zugelassenen polygamen Ehen zu sehen, Tür und Tor geöffnet.

Wieder einmal initiiert Frau Merkel mit einer Ihrer einsamen Entscheidungen, wie bereits bei der Energiewende, der Abschaffung der Wehrpflicht, und der Grenzöffnung für Flüchtlinge, eine Entwicklung von nicht absehbaren Konsequenzen.

Wir, die AfD-Fraktion verurteilen diese politischen Machtspielchen zu Lasten der Grundwerte unserer Gesellschaft aufs Schärfste und fordern die saarländische Ministerpräsidentin auf, auf ihrer bisher geäußerten Haltung zu beharren und im Bundesrat gegen eine Gesetzesänderung zu stimmen.