Führende Politiker von CDU, SPD und FDP im Bund und in den Ländern fordern, die Alternative für Deutschland, eine demokratische Partei mit fast 10 Millionen Wählern, von den Verfassungsschutzbehörden beobachten zu lassen. Welche Anmassung!!!Eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz sagte am 11.7.2o16: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die AFD die Voraussetzungen erfüllt, um ein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein. Grundsätzlich entscheiden Verfassungsschutzbehörden selbst, wen sie überwachen. Hier wird wieder einmal unzulässigerwiese versucht, parteipolitisch Einfluss auszuüben. Es sieht ganz so aus, dass eine parteiübergreifende Kampagne gegen die AFD gestartet wurde. In diesen Kontext gehört auch die Nachricht, dass AFD Mitglieder in der Arbeiterwohlfahrt diskriminiert werden und dass ihnen sogar die Entlassung droht. Aus allen Regionen Deutschlands hört man von Anfeindungen und Übergriffe gegen AFD Mitglieder. Man fühlt sich in Zeiten zurückversetzt, in denen bei Ermangelung sachlicher Argumente dem politischen Gegner der öffentliche Pranger, Existenzbedrohung und Verfolgung erwarten. Letztendlich führt dies zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. AFD Mitglieder sollen verunsichert werden, mögliche Wähler der AFD abgeschreckt werden. In Berlin setzen sich die Altparteien mit linksextremen Verbrechern an einen Tisch, kriminelle Aktionen von Antifa und Konsorten werden stillschweigend geduldet, die AFD wird jedoch mit allen Mitteln bekämpft.Gerade im Saarland wird die AFD in besonderem Masse diskriminiert.Die Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer sieht die AFD an der Grenze der Verfassungsfeindlichkeit. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD fordern ebenfalls die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Der „Häuserkampf“wurde eröffnet. Wir nehmen den Kampf an!!Zum Schluss noch folgendes:CDU und SPD handeln nach dem Motto „Haltet den Dieb“ – Der AFD Verfassungsfeindlichkeit vorwerfen- selbst die Fraktionskassen in fast krimineller Weise plündern, sodass der Bund der Steuerzahler Strafanzeige erstatten musste.
Bernd Krämer