Der Bundessprecher der Alternative für Deutschland Konrad Adam, teilte am 15.05.2015 mit:
„Auf Antrag des Landesvorstandes Niedersachsen hat das Bundesschiedsgericht den laufenden Richtungs-Mitglieder-Entscheid mit sofortiger Wirkung beendet.“
Das Bundesschiedsgericht hat entschieden, dass der Bundesvorstand verpflichtet wird,
1. den gegenwärtig unter seinem Geschäftszeichen ME 1/15 durchgeführten Mitgliederentscheid
„Richtungs-Mitgliederentscheid“ unverzüglich zu beenden.
2. die bis Beendigung des Mitgliederentscheides eingegangenen Stimmzettel nicht auszuwerten.
3. Die Entscheidung des Verfahrens vor dem Bundesschiedsgericht ist gebührenfrei. Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Bundesschiedsgericht begründet seine Entscheidung sowohl mit einer Verletzung des Parteiengesetzes als auch mit einer Verletzung verfassungsrechtlicher Grundsätze.
Die genaue Entscheidung des Bundesschiedsgericht finden Sie im Anhang.
Die Ihnen seit dem 11.05.2015 von der Bundesgeschäftsstelle zugegangenen Unterlagen zum Mitgliederentscheid betrachten Sie bitte als gegenstandslos.