Mit ihren Aussagen zur „Homo-Ehe“ hat die saarländische Ministerpräsidentin offenbar

in ein politisch-ideologisch-mediales Wespennest gestochen. Wer sich jetzt besonders

wichtig machen will kann sogar – kostenlos – die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige

gegen Frau Kramp-Karrrenbauer beschäftigen.

Allerdings hilft auch hier, wie so oft, ein Blick ins Gesetz, am besten gleich ins Grund-

gesetz. Aus Artikel 6, Absatz 1 und 2 geht nun einmal hervor, dass die Ehe die Verbindung

von Mann und Frau ist, aus der Kinder hervorgehen.

Für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gibt es die Möglichkeit der „eingetragenen

Lebenspartnerschaft“. Mit diesem Rechtsinstitut sind gleichgeschlechtliche, also homo-

sexuelle Partnerschaften soweit anerkannt, wie es sich im Rahmen des Grundgesetzes

noch mit einiger Vernunft vertreten lässt.

Weitergehende Bestrebungen der speziellen Interessenvertretungen müssten also eine

entsprechende Grundgesetzänderung anstreben, was jedem freisteht.

Die AfD wird eine solche Gesetzesänderung mehrheitlich nicht unterstützen.Sie steht

für den grundgesetzlich geforderten „besonderen Schutz“ der Ehe.

 

Für den Vorstand der Saar-AfD

Rudolf Müller