Die heute veröffentlichte Stellungnahme des Generalanwalts widerspricht den Positionen der Deutschen Bundesbank.
Der Generalanwalt widerspricht auch dem Pringle-Urteil des EuGH von 2012, nach dem Aufkäufe von Staatsanleihen als wirtschaftspolitische Maßnahmen eingestuft werden.
Die Europäischen Verträge verbieten der EZB, eigenständige Wirtschaftspolitik zu betreiben. Das ist auch richtig so, denn die EZB wird durch kein Parlament kontrolliert. Der EZB ist es auch verboten, monetäre Staatsfinanzierung zu betreiben. Aber genau das tut sie, indem sie Anleihen kauft, die niemand haben will, zu Preisen, die niemand zahlen möchte und in Mengen, die niemand verdauen könnte.
Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, gäbe es einen gravierenden Konflikt zwischen EuGH und Bundesverfassungsgericht. Da das Urteil des EuGH dann aus Sicht des BVG einer Missachtung der Verträge gleich käme, müsste das BVG schlussfolgern, dass der Euro keine Stabilitätsgemeinschaft mehr ist. Dies würde nach der Rechtsprechung des BVG die Möglichkeit eröffnen, dass Deutschland selbst aus dem Euro austritt.