Die Freiheit des Internets muss erhalten bleiben – Artikel 13 Urheberrechtsrichtlinie stoppen!

 

Nachdem im Herbst 2017 das vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas erschaffene Zensurgesetz namens „NetzDG“ vom Bundestag durchgewunken wurde, sind bis zum heutigen Tage viele der Szenarien eingetroffen, die durch die Einführung dieses Gesetzes vorausgesagt und befürchtet wurden. Plattformen wie z.B. Facebook löschen bereits heute, in vorauseilendem Gehorsam, unzählige Beiträge von Benutzern, obwohl diese in keiner Weise gegen Gesetze verstoßen.

Unter dem Deckmantel des Urheberrechts möchte die EU an dieser Zensur-Schraube nun noch ein wenig weiterdrehen und den Betreibern von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sog. Uploadfilter verpflichtend vorschreiben. Nahezu sämtliches Datenmaterial, das von Benutzern auf die jeweilige Plattform hochgeladen wird, würde dann vorab durch Filterprogramme auf deren Inhalt überprüft werden. Filterprogramme, die jederzeit nach Bedarf angepasst werden können und auf Grundlage dieser Vorgaben automatisch entscheiden, ob der jeweilige Inhalt veröffentlicht wird oder nicht.

Ein hoch brisantes Thema, daher ist es auch kein Wunder, dass diese Gesetzesreform nun möglichst schnell, still und leise vor Ende der Legislaturperiode durchgepeitscht werden soll. So könnte diese womöglich schon direkten Einfluss auf den bevorstehenden Europawahlkampf haben. Doch da hat die EU die Rechnung ohne den mündigen Bürger gemacht, der ähnlich wie beim „NetzDG“, gegen eine weitere Zensur des Internets mobil macht.

Wir als AfD stehen hier wieder einmal an der Seite genau dieser Menschen und stemmen uns gegen alle Versuche, die Meinungsfreiheit, insbesondere im Internet, unter welchem Vorwand auch immer, einzuschränken. Dem haben wir uns auch in unserem Europawahlprogramm verpflichtet. Freiheit bedeutet nun einmal auch das Risiko, dass diese Freiheit missbraucht werden kann. Sie deswegen aber kontrollieren oder einschränken zu wollen, ist ein direkter Angriff auf die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit eines jeden Bürgers.

Das Recht auf geistiges Eigentum ist ein schützenswertes Gut, aus diesem Grund gibt es ein Urheberrecht. Wenn gegen dieses Recht verstoßen wird, kann der Klageweg vor ordentlichen Gerichten beschritten werden. Ein fehleranfälliges Computerprogramm hingegen darüber entscheiden zu lassen, ob es sich bei einem Inhalt um einen Urheberrechtsverstoß handelt oder nicht, halten wir für falsch und völlig unverhältnismäßig. Hier wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

 

Die zu erwartende Reaktion diverser Plattformbetreiber bis hin zum Abschalten dieser Plattformen darf nicht Ergebnis unüberlegter politischer Willkürmaßnahmen sein!