Zum Artikel „Flüchtlingsbürgen“ erhalten Hilfe vom Staat

Saarbrücker Zeitung Nr. 21 25.01.2019 S.5 / Politik

Die AfD kritisiert:

Flüchtlingsbürgen, die für Menschen aus vielen Ländern die Kosten für den Aufenthalt in Deutschland übernommen haben und nun nicht für genau diese Bürgschaften zahlen wollen, haben alle anderen Bürger und den Staat getäuscht. Denn ohne diese Verpflichtungserklärungen hätten Zuzügler, die noch in ihrer Heimat waren, gar nicht erst einreisen können. Jetzt zahlen alle Bürger die Bürgschaften. 

Zur Erläuterung:

Warum Bund und Länder falsch über die Haftung sog. „Flüchtlingsbürgen“ informiert haben, wird wohl ein Rätsel bleiben. Sollte hiermit aber gemeint sein, dass der Staat Fehler einräumt und mit dieser jetzt dargestellten Vorgehensweise alles bereinigen will, dann erklärtermaßen auf Kosten aller Steuerzahler. Im Umkehrschluss hat jetzt jeder Bürger gebürgt.

Ursache allein ist die divergierende Erlasslage zu den Verpflichtungserklärungen, die die Institutionen in Bund und Ländern vor August 2016 zu verantworten haben.

Ob nun aber eine Verpflichtungserklärung den Zeitraum von Einreise bis Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder über diesen Punkt hinaus abgegeben wurde, ist zwar für die Höhe der Zahlung ausschlaggebend, sollte aber nicht generell die Bürgschaft an sich in Frage stellen. Es ist sogar kaum vorstellbar, dass sich derjenige der eine solche Verpflichtungserklärung abgibt, nicht genau mit der Höhe und dem Zeitraum, in dem er für jemanden aufkommt, beschäftigt hat. Denn das ist der Kern einer Bürgschaft. Diese kosmetische Korrektur von Seiten des Staates geht weit über das hinaus was eine Gemeinschaft bereit ist für Fehler zu zahlen. Hier scheint der allgemeine Grundsatz „pacta sunt servanda“ nicht zu gelten.

Günther Behr

Wiss. Mitarbeiter AfD Fraktion

AfD-Fraktion im Landtag des Saarlandes

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