Der Saarländische Rundfunk berichtet am 21.06.2017 im Aktuellen Bericht, der Landtag habe eine Änderung des Waldgesetzes verabschiedet. Das ist falsch. Der von den Fraktionen von SPD und CDU eingebrachte Gesetzentwurf wurde in erster Lesung behandelt und in den Umweltausschuss verwiesen. Die Stellungnahme der AfD-Fraktion, die den vorgelegten Entwurf abgelehnt hat, lesen Sie hier:

Stellungnahme der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf Änderung des Landeswaldgesetzes

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, in historisch altem Wald keine WKA zu errichten, sofern nicht ein überwiegend öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Das öffentliche Interesse wiederum liegt vor, sofern das Gelände bereits erschlossen ist und eine entsprechende Windleistungsdichte gemäß Windpotenzialstudie 2009 zu erwarten ist.

Die Position der AfD – Fraktion möchte ich hier nun darlegen:

Offensichtlich hat nun auch die Landesregierung erkannt, dass ein weiterer Ausbau der Windkraftnutzung im Saarland wie bisher auf entschiedenen Widerstand der Bevölkerung trifft. Die zum Jahresende 2016 durchgepeitschten Genehmigungen von Windparks, eben auch in Waldgebieten, werden Gegenstand kritischer Betrachtung sein.

Wir haben immer deutlich gemacht, dass ein weiterer Ausbau der Windkraft die Energieversorgung im Land weder zuverlässiger noch kostengünstiger oder umweltverträglicher macht. Im Gegenteil: Jedes weitere Windrad  erhöht tendenziell die notwendigen Eingriffe der Versorgungsnetzbetreiber und treibt letztlich die Kosten beim Verbraucher in die Höhe.

Andere sind in ihren Überlegungen entschieden weiter. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag in NRW: „Wir wollen die priveligierte Netzeinspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern für Neuanlagen beenden und die Preisbildung für jeden Anbieter wieder am Strommarkt ermöglichen.“ Das ist nicht mehr und nicht weniger als eine Abkehr von grundlegenden Prinzipien der Energiepolitik der letzten Jahre. Wir hingegen fangen erstmal an, die Bremse zu suchen.

Eine Absurdität ist, dass seit dem EEG 2014 gerade die weniger windhöffigen Gebiete überproportional gefördert wurden, nun aber ein öffentliches Interesse mit einer mittleren Mindestleistungsdichte begründet wird.

Es kann kein öffentliches Interesse sein, Windräder in einen Wald zu bauen; auch dann nicht, wenn eine Windpotenzialstudie im Jahre 2009 eine mittlere Leistungsdichte von 321 W/m2 ermittelt hat.

Wenn Sie sich die Karte anschauen, in welchen Gebieten die entsprechende Wind-Leistungsdichte im Jahre 2009 erreicht wurde, werden Sie feststellen, dass auch und gerade ein großer Teil dieser Gebiete im Biosphärenreservat Bliesgau liegt. Nun hat die vorletzte Landesregierung auch die Entwicklungszone der Biosphärenregion für die Windkraftnutzung freigegeben. Ein erster Windpark wurde in der vergangenen Woche dort bei Webenheim offiziell eingeweiht. Die Presse hat ausführlich berichtet, dass die Windräder momentan noch stillstehen. Es muss erst noch Gras über die Sache wachsen. Damit der Rote Milan (eigentlich ein Ausschlusskriterium für die Errichtung eines WKA) im hohen Gras seine Beute nicht mehr sieht und deshalb nicht mehr in die Rotoren gerät und dort geschreddert wird.

Nach der Änderung des Landesentwicklungsplanes Umwelt durch die damalige Jamaica-Regierung im Jahre 2011 hat die Organisation Man and Biosphere der UNESCO im September 2012 in Blieskastel Kriterien entwickelt für die Nutzung von Windkraft in Biospherenreservaten. Ich zitiere Auszüge:

Deshalb müssen an die Errichtung von Windenergieanlagen in der Entwicklungszone hohe Anforderungen gestellt werden. Nach Ansicht des MAB-Nationalkomitees sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

o Kommunalen bzw. regionalen Betreibern oder kleineren Bürgerwindparks (bürgerschaftlich organisierte Betreibermodelle) wird der Vorzug gegeben, um die regionale Wertschöpfung zu steigern. – 4 – . . . Betrieben wird der Windpark in Blieskastel von einem großen, überwiegend in Landesbesitz befindlichen Energieunternehmen

o …Die Projekte werden von der Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung befürwortet. Das wurde nie festgestellt.

o… Den europäischen Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete) und dem nationalen Arten und Habitatschutz (insbesondere Vögel und Fledermäuse) wurde im Planungsverfahren in vollem Umfang Rechnung getragen. Ich will gar nicht bezweifeln, dass das passiert ist, aber heute pflanzen wir Gras, damit der (unbedingt schützenswerte) Rote Milan nicht in die Rotoren fliegt.

Ich habe diese Beispiele angeführt, um aufzuzeigen, wie im Zweifel im Saarland die Belange von Mensch und Natur beachtet werden, wenn es um die Errichtung von Windparks geht.

Eine direkte Folge der widersprüchlichen Energiepolitik von Bundes- und Landesregierung ist das langsame Sterben unserer Kohlekraftwerke. Die klassische Energieerzeugung, früher ein Eckpfeiler der Wirtschaft dieses Landes, wird von dieser Landesregierung und ihren Vorgängerregierungen bewusst am langen Arm verhungern gelassen.

Der nun gelieferte Kompromiss zur Änderung des Waldgesetzes kann bestenfalls so verstanden werden, das ein „Weiter so“ nicht mehr erfolgen soll. Die Definition des „Alten Waldes“ ist willkürlich; das Kriterium muss lauten: In jeglichen Waldgebieten ist eine Errichtung von WKA wie auch ein sogenanntes Repowering unzulässig.

Wir erkennen durchaus an, dass die Landesregierung hier einen ersten Schritt unternimmt, die mit dem Ausbau der Windenergie einhergehende Umweltzerstörung im Saarland zu beenden. Der wachsweiche Kompromiss, der gefunden wurde, geht jedoch keineswegs weit genug und wird zu einem Wettbewerb zum kreativen Finden von Schlupflöchern führen.

Wir können dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen und werden einen Abänderungsantrag für die zweite Lesung vorbereiten.

SB, den 21.06.2017

Lutz Hecker