Das Bundesschiedsgericht wird nun letztendlich in der Hauptsache über den Landesverband Saar entscheiden.

Dirk Driesang vom BuVo erhob Vorwürfe gegen die Landesvorsitzende Dörr und Hecker, Kontakte zur rechten Szene unterhalten zu haben. Lutz Hecker erwiderte, Kontakte wurden abgebrochen, nachdem man erkannt habe, um wen es sich handelte. Sowohl der Landesvorstand als auch der Landesparteitag beschlossen, mit rechtsextremen Organisationen oder Personen insbesondere der NPD nicht zusammenzuarbeiten. Nach Driesang ist der Landesverband Saar aufzulösen, weil er kritiklos hinter den Vorsitzenden Dörr und Hecker stehen würde. (SZ 2.Mai 2016). Das Bundesschiedsgericht hatte bereits in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung angeordnet, sodaß der Landesverband auch im Hinblick auf Landes und Bundesparteitage seine Geschäfte weiterführen konnte. Kurz vor dem Bundesparteitag beantragte der BuVo eine Einstweilige Verfügung gegen die Vorsitzenden des Landesverbandes beim Bundesschiedsgericht mit dem Ziel, die Parteirechte der Vorsitzenden Dörr und Hecker auszusetzen, damit diese auf dem Bundesparteitag nicht sprechen könnten. Der Antrag wurde vom BSG zurückgewiesen. Auf dem Bundesparteitag votierten dann 995 Mitglieder für den Auflösungsbeschluss des BuVo, 806 dagegen. 117 enthielten sich. Die Versammlungsleitung wies ausdrücklich daraufhin, daß über den Antrag entschieden werden müsste, ansonsten dieser aufgehoben wird, ohne daß das BSG in der Hauptsache letztendlich hierüber entscheiden könnte. Insbesondere wegen Verkürzung der Redezeit sahen offenbar viele Mitglieder nicht die Möglichkeit, die Sache ausreichend zu beleuchten und zu diskutieren und entschieden sich daher, das Bundesschiedsgericht letztendlich entscheiden zu lassen.

Das Bundesschiedsgericht wird eine objektive und gerechte Entscheidung treffen.