Nach dem Gutachten Junkernheinrich sind die Haushalte der saarländischen Gemeinden mehr oder weniger seit mehr als 20 Jahren defizitär. Seit 2010 ist im Gegensatz zu den Gemeinden in anderen Flächenländern eine deutliche Problemverschärfung festzustellen. ImLändervergleich weisen die saarländischen Gemeinden die mit Abstand höchsten Gesamtschulden auf. Dies ist finanzpolitisch besonders problematisch, weil auf diese Weise auch laufende Ausgaben für Personal und Soziales kreditfinanziert werden. Insgesamt liegt die finanzielle Schieflage damit bei mindestens 160 Millionen Europ.a. Die Gründe für den hohen Verschuldungsgrad sind zu erklären aus einem Zusammenspiel von sozioökonomischen, haushaltsrechtlichen und politikspezifischen Ursachen. Insgesamthaben alle finanzpolitisch relevanten Akteure von Bundes-, Landes- und Kommunalebene mehr oder weniger große Beiträge zur Problementstehung geleistet. Eine Haushaltskontrolle fand de facto nicht mehr statt. Man gewöhnte sich im Laufe der Jahre an Haushaltsdefizite. Die Personalausstattung geht nicht mit der rückläufigen Bevölkerung einher. Insbesondere bei den Sozialausgaben sind deutlich höhere Fallkosten (Nettoausgaben je Empfänger) als in anderen Bundesländern festzustellen. 

Zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs und Schuldenabbaus wird unter anderem empfohlen: 

  • Koordiniertes Zusammenwirken von Kommunen, Land und Bund
  • Anhebung der Grundsteuer B
  • Eine Steigerung der Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen
  • Kürzung der Personalausgaben und Personalausstattung
  • Einsparung bei der kommunalen Infrastruktur (Bäderschließung)
  • Ausgabenreduktion durch eine bessere Steuerung im Sozialbereich funktionierende Haushaltskontrolle seitens des Landes 
  • Entlastung von Sozialkosten seitens Bund und Land

 

Bertelsmann-Stiftung

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind trotz guter Konjunktur die Sozialausgaben der Kommunen in den vergangenen 10 Jahren um mehr als 50 % gestiegen. Im Jahre 2014 beliefen sie sich auf 78 Milliarden Euro, 10 Jahre zuvor lagen sie noch bei 51 Milliarden Euro. Die Belastung der Kommunen ist außerdem bundesweit unterschiedlich. In Baden-Württemberg ist sie mit durchschnittlich 31 % am niedrigsten. Am höchsten ist sie Nordrhein-Westfalen mit 43 %. Vom Saarland liegen derzeit keine Zahlen vor!!! Allein beim Regionalverband Saarbrücken machen die Kosten für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern mit 82 Millionen Euro jährlich den zweitgrößten Posten der Sozialausgaben aus, nach der Jugendhilfe von 101 Millionen Euro und vor der Sozialhilfe in Höhe von 45 Millionen Euro. Damit haben die Sozialkosten eine Dimension erreicht, die es den meisten Kommunen bei noch so guten Sparanstrengungen unmöglich macht, ihre Haushalte zu sanieren.

Zur Verschuldungsproblematik und Sanierung der Kommunalhaushalte sehen wir folgende Ansätze:

 

  1. Über die Hälfte der saarländischen Städte und Gemeinden sind selbst bei eisernem Sparen nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt aus eigener Kraft strukturell auszugleichen. Das Schuldenproblem ist nur zu lösen, wenn der Bund die Kommunen noch stärker bei den Sozialkosten entlastet und das Land dieses Geld auch direkt an die Kommunen weiterleitet. Deshalb werden Bund und Land aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit den Kommunen zusammen ein Konsolidierungskonzept zu entwickeln.Als erster Schritt sind vom Bund die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger in vollem Umfang zu übernehmen. Dies muss Bundesangelegenheit werden, weil sie auch bundesweit einheitlich geregelt ist. Unter den hohen Ausgaben für Wohnkosten sind vor allem wirtschaftsschwache Kommunen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit und geringeren Steuereinnahmen, wie das unverschuldet im Saarland der Fall ist.
  2. Das Konnexitätsprinzip ist unter allen Umständen einzuhalten. Bund und Land haben bei weiteren Übertragungen von Aufgaben an die Kommunen für einen vollständigen Kostenausgleich zu sorgen. Hierunter fällt selbstverständlich auch die Flüchtlingsunterbringung. Die dadurch in den Kommunen entstehenden Verwaltungskosten sind ebenfalls vom Bund zu tragen.
  3. Die Ausgaben der Kreise und des Regionalverbandes sind einer umfassenden gutachterlichen Prüfung zu unterziehen. Insbesondere im Bereich der Jugendhilfe (460 Mio. jährlich) sind Einsparungen vorzunehmen, weil sich dies direkt auf die Kreisumlage  niederschlägt. Die Fallausgaben sind mindestens auf Bundesdurchschnitt zu reduzieren.
  4. Schwimmbäder werden in den Verantwortungsbereich einer zu gründenden landeseigenen Bäderbetriebsgesellschaft überführt. Schwimmbäder überfordern häufig die Leistungsfähigkeit einer Kommune. Andere Kommunen verzichten gänzlich auf diesen Bürgerservice mit der Konsequenz, dass einige wenige Kommunen für die Bäderversorgung im ganzen Land eintreten. Die landeseigene Bäderbetriebsgesellschaft hat einen bedarfsorientierten Plan aufzustellen. Erst danach sind Schwimmbäder bei Überversorgung gegebenenfalls zu schließen.
  5. Das Junkernheinrich-Gutachten mit seinen Empfehlungen, wie z.B. Erhöhung der  Grundsteuer, Abbau von Personalkosten und Erhöhung der Gebühren, wird nur unter der Voraussetzung umgesetzt, dass alle finanzpolitisch relevanten Akteure wie Bund, Land und Kommunen ihren Beitrag leisten. Einer einseitigen Belastung der Bürger wie z.B. die Erhöhung der Grundsteuer B wird ausdrücklich widersprochen, sollten sich Bund, Land und Kommune ihrer Verantwortung entziehen. Nur bei Vorlage eines Gesamtkonzepts wird einer Bürgerbeteiligung zugestimmt.

 

Saarbrücken, 23. Juni 2015

Bernd Krämer

Finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken