Mit ihren Aussagen zur „Homo-Ehe“ hat die saarländische Ministerpräsidentin offenbar
in ein politisch-ideologisch-mediales Wespennest gestochen. Wer sich jetzt besonders
wichtig machen will kann sogar – kostenlos – die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige
gegen Frau Kramp-Karrrenbauer beschäftigen.
Allerdings hilft auch hier, wie so oft, ein Blick ins Gesetz, am besten gleich ins Grund-
gesetz. Aus Artikel 6, Absatz 1 und 2 geht nun einmal hervor, dass die Ehe die Verbindung
von Mann und Frau ist, aus der Kinder hervorgehen.
Für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gibt es die Möglichkeit der „eingetragenen
Lebenspartnerschaft“. Mit diesem Rechtsinstitut sind gleichgeschlechtliche, also homo-
sexuelle Partnerschaften soweit anerkannt, wie es sich im Rahmen des Grundgesetzes
noch mit einiger Vernunft vertreten lässt.
Weitergehende Bestrebungen der speziellen Interessenvertretungen müssten also eine
entsprechende Grundgesetzänderung anstreben, was jedem freisteht.
Die AfD wird eine solche Gesetzesänderung mehrheitlich nicht unterstützen.Sie steht
für den grundgesetzlich geforderten „besonderen Schutz“ der Ehe.
Für den Vorstand der Saar-AfD
Rudolf Müller