Bitte beachten Sie die ORTSVERLEGUNG der heutigen Wahlversammlung (Mitgliederversammlung) zur (Neu-)Aufstellung des Kreiswahlvorschlages der AfD zur Landtagswahl 2022 im Wahlkreis Saarbrücken! Der Veranstaltungsort befindet sich in Saarbrücken. Den genauen Ort erfragen Sie bitte telefonisch unter der 030 220 23 000 bzw. per E-Mail unter kontakt@afd.de .
Nachstehend finden Sie das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.
Laut Saarländischer Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie vom 13. Januar 2022 in der ab 14. Januar 2022 gültigen Fassung beinhaltet das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der heutigen Aufstellungsversammlung:
Hygienemaßnahmen
- Im Vorfeld der Veranstaltung werden alle Gewerke und Teilnehmer über alle getroffenen/relevanten Schutzmaßnahmen, die von allen Beteiligten, während der Aufbau-, der Durchführungs- und der Abbauphase der Veranstaltung eingehalten werden müssen, informiert.
- Die Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt bei Betreten des Veranstaltungsgeländes.
- Es erfolgen Ausschilderungen durch A1-Plakate zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der Hygienehinweise.
- Am Rednerpult/an den Saalmikrofonen kann für die Dauer der Rede und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Es werden zur Desinfektion entsprechende Desinfektionstücher und –sprays für jeden Sprecher zur Verfügung gestellt.
- Eine Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei Nichteinhaltung des 1,5 Metern Mindestabstandes wird angewiesen, sollte dieser nicht nachgekommen werden, muss der Teilnehmer den Veranstaltungsbereich umgehend verlassen (in Bezug auf die jeweils aktuell gültige Coronaschutzverordnung).
- Eine Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung gilt bei der Vorlage eines ärztlichen Attests nicht – die Kontrollierbarkeit erfolgt durch die Vergabe von bestimmten kategorisierten Badges. Dieser Nachweis ist für die Teilnehmer permanent mit sich zu führen.
- Vorsorgemaßnahmen, wie die Aufstellung von Desinfektionsflaschen und die Bereitstellung einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, werden im Eingangsbereich des Veranstaltungsbereiches getroffen. Dabei wird darauf geachtet, dass für die infektionsschutzgerechte Handhygieneprodukte verwendet werden, welche mindestens mit begrenzt viruziden Wirkung das SARS-CoV-2-Virus sicher abtöten.
Zur Vermeidung von über Aerosole vermittelten Infektionen wird eine dauerhafte Durchlüftung sichergestellt sowie regelmäßig mit kurzen (Stoß-)Lüftungsintervallen unterstützt.
- Informationsschilder und Hinweise an die Teilnehmer (im Vorhinein wie auch unmittelbar vor Ort) weisen auf die Einhaltung der geltenden infektionsrechtlichen Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hin, d.h.
- Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung,
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern,
- Beachtung der Handhygiene,
- Einhaltung der Nies- und Hustenetikette und
- Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern kein ärztliches Attest vorliegt) dürfen nicht teilnehmen und müssen den Veranstaltungsbereich umgehend verlassen, dies geschieht bereits bei Ankunft/Anreise der Teilnehmer.
Es wird der Individualverkehr empfohlen. Auf den Verzicht einer Beförderung in Form einer Gruppenanreise wird im Vorfeld hingewiesen.
Interaktionen zwischen den Teilnehmern sind nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und durch das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Alle Mitarbeiter auf Kreis- und Bundesebene sind angehalten, dass diese Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden bzw. die Teilnehmer auf diese hinzuweisen.