„Wenn sich am 10.Januar 2020 das Inkrafttreten des Versailler Vertrages zum hundertsten Male jährt, dann kann uns sollte man durchaus auch an solch eine Datum erinnern.

Ein Grund zum „Feiern“ ist das aber nicht.

Denn der aufgezwungene Versailler Vertrag ist ganz wesentliche Voraussetzung für das Entstehen der NS-Diktatur.

Nach dem Waffenstillstand vom November 1918 und der damit anerkannten Niederlage des Deutschen Reiches wurde zunächst die Hungerblockade, bzw. Seeblockade gegen die deutschen Häfen noch neun Monate aufrechterhalten.[1]

Mit dieser nur scheinbar gewaltfreien Waffe wurden Hundertausende Zivilisten durch Hunger getötet (nachzulesen u.a. bei Jörg Friedrich).[2]

Die folgenden Zwangsmaßnahmen durch den Versailler Vertrag waren der Nährboden für die rote und besonders die braune Radikalisierung.

Übrigens lies sich der „befreundete“ französische Staat noch im Oktober 2010 die letzten Reparationszahlungen überweisen – fünf Monate nach der Eurorettung letztlich auf Kosten der deutschen Steuerzahler – womit auch dutzende Milliarden Kredite französischer Banken an Griechenland nicht wertlos wurden.

Bei aller Freude über die heutige Völkerfreundschaft darf diese nicht mit Staatenfreundschaft verwechselt werden.

Wie andere hat auch der deutsche Staat die Interessen des eigenen Volkes zu vertreten.“

 

[1] Die britische Seeblockade stellt sowohl nach damaligen als auch nach heutigen Maßstäben einen klaren Bruch des Völkerrechts dar, da sie eine systematische Unterversorgung der Zivilbevölkerung mit Lebens- und Nahrungsmitteln zur Folge hatte.

 

[2] Das Reichsgesundheitsamt schrieb in einer Denkschrift vom 16. Dezember 1918 den Tod von 763.000 Menschen der Zivilbevölkerung der Seeblockade zu. Dazu kommen dann noch rund 100000 Tote des Hungerjahres 1919 in dem die Seeblockade über den Waffenstillstand hinaus fortgesetzt wurde.