An dieser Stelle veröffentlichen wir das komplette Kapitel 5 des Wahlprogramms der AfD „Programm für Deutschland“ und zum Vergleich den Link zum Artikel der Saarbrücker Zeitung, damit der geneigte Leser sich ein Bild davon machen kann, was Werner Kohlhoff in bewährter Manier aus dem AfD-Programm gemacht hat. Werner Kohlhoffs Fazit: „Bloß nicht.“ hat uns den Tag gerettet. Kohlhoffs wie Claudia Roths Ablehnung war uns noch immer zuverlässiger Kompass, auf dem richtigen Wege zu sein.
5.1 Die demografischen Probleme Europas und Afrikas
Während die europäische Bevölkerung überaltert und schrumpft, explodiert die Bevölkerungszahl in Afrika und in den arabisch-muslimischen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens. In Afrika bekommt jede Frau im Durchschnitt 4,5 Kinder. Gleichzeitig nimmt die Kindersterblichkeit dank internationaler Hilfe stark ab. Die Geburtenrate in Europa liegt demgegenüber bei 1,6 – in Deutschland sogar nur bei 1,4.
Dies bedeutet, dass in der Zeit bis 2050 die Population Afrikas, einschließlich aller arabischen Länder, von heute 1,2 Milliarden Menschen auf 2,4 Milliarden wachsen wird. Die derzeit in Europa lebenden rund 590 Millionen Menschen werden sich im gleichen Zeitraum zahlenmäßig auf ca. 540 Millionen verringern, wovon ein Drittel über 60 Jahre alt sein wird.
Im Verhältnis zum wohlhabenden Europa stellt Afrika ein Armenhaus der Welt dar. Aus beiden Ursachen – dem Bevölkerungswachstum Afrikas und dem Wohlstandsgefälle zu Europa – entsteht ein Wanderungsdruck, der Dimensionen einer Völkerwanderung hat. Sozialgeografische Fachleute sind seit langem in der Lage, diesen Wanderungsdruck zu quantifizieren. Im arabischen Raum werden 23 Prozent der Bevölkerung als auswanderungswillig eingeschätzt, in Afrika unterhalb der Sahara etwa 37 Prozent. In absoluten Zahlen sind dies derzeit rund 350 Millionen wanderungswillige Menschen, überwiegend junge Männer. Bis 2050 wird sich deren Zahl auf rund 950 Millionen erhöhen. Eine zunehmende Zahl sogenannter „Failed States“ und fehlende Geburtenkontrollen tragen ihren Teil zu dieser schier unlösbaren Situation bei.
Vor diesem Problemhintergrund ist offensichtlich, dass Wanderungsbewegungen von Afrika nach Europa im zu erwartenden Umfang unseren Kontinent in wenigen Jahren destabilisieren können. Pauschale Zuwanderungsquoten für einen Teil der auswanderungswilligen Bevölkerungen sind ethisch nicht zu verantworten, weil damit gleichzeitig die große Mehrheit abgewiesen wird. Politische Forderungen in dieser Hinsicht sind daher pseudohumanitär und selbstzerstörerisch. Individuelle Schutz- und Asylgarantien wurden 1949 für verfolgte Einzelpersonen geschaffen. Sie versprechen unter den heutigen Bedingungen der massenhaften, globalisierten Wanderungsbewegungen Unmögliches. Sie können nicht aufrechterhalten werden.
Ziel der AfD ist Selbsterhaltung, nicht Selbstzerstörung unseres Staates und Volkes.
Die Zukunft Deutschlands und Europas muss langfristig gesichert werden. Wir wollen unseren Nachkommen ein Land hinterlassen, das noch als unser Deutschland erkennbar ist.
5.2 Zuwanderung muss nach unseren Regeln stattfinden
Die Zuwanderung kann die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, die in Deutschland durch den Geburtenrückgang entstanden sind und in Zukunft in verschärfter Form in Erscheinung treten werden, nicht lösen. Vielmehr werden die bestehenden Probleme durch die derzeitige Art und das Ausmaß der Zuwanderung verschärft.
Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber sofort zu beenden.
Eine erfolgreiche Anpassung all dieser Menschen, darunter ein beträchtlicher Anteil von Analphabeten, ist unmöglich. Wir brauchen über mehrere Jahre diesbezüglich eine Minuszuwanderung.
Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland.
Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen.
Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss auch für Deutschland gelten.
Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre Herkunftsländer zurückführen. Der Bund soll dafür zuständig werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer Bundesländer zu überwinden. Wir fordern zudem eine jährliche Mindestabschiebequote.
Sollten sich die Herkunftsländer weigern, ihre Bürger wieder einreisen zu lassen, muss auf diese Länder Druck ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Einstellung der Entwicklungshilfe. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite Drittstaaten überführt werden.
5.3 Die Türkei gehört nicht in die EU
Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische Staatsbürger.
Privilegien für türkische Staatsangehörige, die auf längst überholten Verträgen beruhen – z.B. Kranken-Mitversicherung von Eltern im Sozialversicherungsabkommen oder ihre ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten Assoziationsratsbeschluss 1/80 – müssen beendet werden. Das ganze entsprechende Abkommen der EU mit der Türkei aus dem Jahr 1963 ist aufzukündigen.
5.4 Keine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme
Das hohe Niveau der deutschen Sozialleistungen zieht sowohl aus anderen EU-Staaten als auch aus Drittstaaten zahlreiche Armutszuwanderer an. Hierbei werden die Freizügigkeit in der EU bzw. das Asylrecht missbraucht, um sich Zugang zum Sozialsystem zu verschaffen. Diesem Missbrauch wollen wir einen Riegel vorschieben:
Sozialleistungen sollen Ausländern aus EU-Mitgliedsstaaten erst dann gewährt werden, wenn diese zuvor vier Jahre versicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt waren und ihren Lebensunterhalt damit vollständig selbst decken konnten.
Sozial- und Gesundheitsleistungen für Asylbewerber dürfen keine Anreizwirkung entfalten und sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es muss der Grundsatz gelten: „Sachleistungen vor Geldleistungen“.
5.5 Zuflucht in der Herkunftsregion statt ungebremster Massenmigration nach Deutschland
Der massenhafte Missbrauch des Asylgrundrechts muss durch eine Grundgesetzänderung beendet werden. Aus demselben Grund müssen die veraltete Genfer Flüchtlingskonvention und andere supra- und internationale Abkommen neu verhandelt werden – mit dem Ziel ihrer Anpassung an die Bedrohung Europas durch Bevölkerungsexplosionen und Migrationsströme der globalisierten Gegenwart und Zukunft.
Wir fordern die nationale Souveränität bei jeder Form der Zuwanderung.
Das „Gemeinsame europäische Asylsystem“ (GEAS) lehnen wir ab. Die europäische Zusammenarbeit soll sich im Wesentlichen auf die Sicherung der europäischen Außengrenze konzentrieren. Asylanträge sind deshalb außerhalb Europas zu stellen. Wo immer europäisches Recht diesen Prämissen entgegensteht, muss es geändert oder aufgehoben werden.
Die AfD bekennt sich dazu, ökonomische Fluchtursachen zu vermeiden, auch wenn dies für die westliche Wirtschaft zunächst Nachteile mit sich bringen könnte.
Durch ausreichende Erhöhung der Mittel der UNHCR für Flüchtlingszentren in heimat- und kulturnahen Regionen soll bereits geflohenen Menschen eine sichere Aufnahmemöglichkeit geboten werden.
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex und die Bundeswehr müssen ihre Schlepper-Hilfsdienste auf dem Mittelmeer beenden und alle Flüchtlingsboote an ihre Ausgangsorte zurückbringen, anstatt die Passagiere nach Europa zu befördern.
Wo das rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, sind sie nach dem australischen Vorbild ausnahmslos in außereuropäische Aufnahmezentren zu überführen.
Wir fordern strenge Kontrollen an den deutschen Grenzübergängen wie auch die Bewachung der grünen Grenze durch integrierte Sicherungssysteme, zu denen auch Zäune gehören können.
5.6 Sichere Identifizierung von Asylbewerbern ermöglichen
Die AfD fordert die Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um allen Behörden länderübergreifend die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb kürzester Zeit zweifelsfrei davon überzeugen zu können, ob eine Person schon andernorts unter abweichenden Personalien registriert ist.
5.7 Kein Familiennachzug in unsere Sozialsysteme
Die Anerkennungsquote für Asylbewerber ist seit 2014 von unter 30 Prozent auf aktuell fast 70 Prozent angestiegen, obwohl die wenigsten aus Kriegsgebieten kommen und alle über sichere Drittstaaten einreisen. In diesen Fällen besteht sowohl nach Art. 16a Grundgesetz wie auch nach geltendem internationalen Recht kein Schutzanspruch. Die entgegenstehende tägliche Anerkennungspraxis in Deutschland findet statt, obwohl durch die Grundgesetzreform diese Art der Immigration unterbunden werden sollte. Diese Praxis muss sofort beendet werden.
Um die Verantwortlichen für die ab September 2015 geduldete Massenzuwanderung zur Rechenschaft zu ziehen, werden wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag verlangen.
Jedem anerkannten Asylbewerber folgen ein bis vier Familienangehörige. Die Mehrheit dieser Menschen wird mit hoher Sicherheit dauerhaft von Sozialleistungen leben.
Wir lehnen jeglichen Familiennachzug für Flüchtlinge ab, da die deutschen Sozialsysteme diese Lasten nicht tragen können.
Entfällt der Fluchtgrund im Herkunftsland anerkannter Flüchtlinge, endet in aller Regel deren Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen zurückkehren. Insbesondere der Schutz vor Bürgerkrieg ist rein temporär ausgelegt und darf nicht zu einer Einwanderung durch die Hintertür führen.
Führen diese Maßnahmen nicht mindestens zu einer Null-Zuwanderung, muss ein Gesetz eine absolute Belastungsgrenze definieren, ab deren Erreichen zum Schutz Deutschlands keinerlei Asylbewerber mehr aufgenommen werden.
Die astronomischen Kosten der Massenzuwanderung müssen transparent und lückenlos über alle staatlichen Ebenen ausgewiesen und in einem übergreifenden „Flüchtlingshaushalt“ unter demokratische Kontrolle gestellt werden.
5.8 Die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer explodieren
Unbegleitete, angeblich minderjährige Ausländer (UMA) missbrauchen das Ausländer- und Asylrecht. Fast alle von ihnen sind männlich, und zwischen 50 Prozent und 80 Prozent derer, die sich als minderjährig ausgeben, sind tatsächlich volljährig. Ihre Kriminalitätsrate ist unverhältnismäßig hoch, der Staat ist wehrlos. Sie dienen als sogenannte Ankerkinder zum späteren Nachzug ihrer Familien.
2015 wurden in Deutschland 67.000 dieser als minderjährig eingestuften Ausländer neu registriert, 2016 erneut über 50.000. Bei Kosten von durchschnittlich 60.000 bis 80.000 Euro pro UMA und Jahr entstehen schon heute jährliche Kosten nur für diese Personengruppe von schätzungsweise sechs bis zehn Milliarden Euro. Diese Missstände wollen wir beenden und fordern
- obligatorische Altersuntersuchungen in Zweifelsfällen,
- den Ausschluss von Familiennachzug
- und den ausnahmslosen Übergang ins Asylverfahren bei Erreichen der Volljährigkeit.
5.9 Anpassung ist die Aufgabe des Einwanderers, nicht der „Gesellschaft“
Jeder Migrant oder Einwanderer, dem wir ein dauerhaftes Bleiberecht zugestehen, hat eine Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen, nicht umgekehrt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung darf nur derjenige erhalten, an dessen dauerhaft erfolgreicher Assimilation und Loyalität zu seiner neuen Heimat keine Zweifel bestehen.
Eine Absenkung der schulischen und beruflichen Anforderungen, um Einwanderern die Anpassung an das hiesige Bildungsniveau und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, darf es nicht geben.
5.10 Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Beendigung der doppelten Staatsbürgerschaft
Das Geburtsortsprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit allein durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip, wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren.
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll auf wohlbegründete Sonderfälle beschränkt werden.
Die Zugehörigkeit zu ausländischen Terrororganisationen führt zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.