Zur Berichterstattung über den Untersuchungsausschuss:

„Verdachtsfälle von Missbrauch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Homburg“

 

Ohne dass bisher genügend Einzelheiten bekannt sind ergibt sich in Bezug auf die im Ausschuss angehörten Betroffenen – nicht Beschuldigten – folgendes Bild:

Ein vor drei Jahren gestorbener Assistenzarzt mit wahrscheinlich pädophilen Neigungen hat – im Verborgenen – möglicherweise Straftaten begangen.

Auf anonyme Hinweise wurde reagiert.

Auf erst später verdichtete und erst spät bzw. zu spät dem vorgesetzten Chefarzt bekannt gewordene Indizien hat dieser ebenfalls reagiert. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die seitdem Herrin des Verfahrens war.

Dass das berufliche Umfeld des Assistenzarztes in der Klinik quasi zwangsläufig „kontaminiert“ wurde, darf nicht zu medialen oder gesellschaftlichen Vorverurteilungen führen, weil der eigentlich Beschuldigte tot und damit nicht mehr haftbar zu machen ist.