Abstimmungsdefizit bei Altschuldenregelung für Kommunen?

 Der Landtag beschloss mit den Stimmen der „Allparteienregierung“ im Saarland außer der AfD den sogenannten „Saarlandpakt“. Danach verpflichtete sich das Saarland die Hälfte der Kassenkredite der Kommunen zu übernehmen und auf eine Dauer von 40 Jahren zurückzuzahlen. Hierfür sind natürlich auch Mittel vorgesehen aus dem „Finanzpakt“, der zur Konsolidierung der Landesfinanzen mit dem Bund geschlossen wurde. Selbstverständlich fehlen die für den „Saarlandpakt“ vorgesehenen Mittel dann für Investitionen im Land, wie zum Beispiel die Auflösung des Investitionsstaus an der Universität.

Die AfD Fraktion im saarländischen Landtag hegte von Anfang an Zweifel an der Sinnhaftigkeit des „Saarlandpaktes“. Der Bund darf nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Der Bund war in erster Linie für den desolaten Zustand der Finanzen der Kommunen verantwortlich, weil er über Jahre unter Verletzung des Konnexitätsprinzips den Kommunen Soziallasten auferlegte. Wenn das Land einen Alleingang zur Sanierung der Kommunalfinanzen einschlägt, sieht sich der Bund aus der Verantwortung entlassen, argumentierte die AfD Fraktion.

Nun, nachdem der „Saarlandpakt“ in ein Gesetz gegossen wurde, will der Bund die Hälfte der Altschulden vieler Kommunen im Saarland, NRW und Rheinland-Pfalz übernehmen.

Der Bund strebt einen Finanzierungsfond an mit dem Ziel, die Schulden in 30 Jahren zurückzuführen.

Nicht einmal einen Monat nach Abschluss des Gesetzes über den „Saarlandpakt“ im saarländischen Landtag geht der Bundesfinanzminister mit Entlastungsplänen an die Öffentlichkeit zur Überraschung der saarländischen Landesregierung.

Hier liegt nach Einschätzung der AfD Fraktion ein Abstimmungsdefizit vor. Wenn das Saarland mit dem „Saarlandpakt“ bereits die Hälfte der Schulden der Kommunen übernommen hat, braucht der Bund nur noch die Hälfte der Restschulden zu übernehmen.

Dies zeigt, dass die Landesregierung mit ihrem „Saarlandpakt“ zu früh handelte.

Die Finanzminister ist aufgerufen für Klarheit zu sorgen, ob dem Saarland durch den vorzeitig beschlossenen „Saarlandpakt“ ein Nachtteil entsteht.

Die AfD Fraktion fordert, dass das Saarland bei der angekündigten Regelung des Bundes durch den voreilig beschlossenen „Saarlandpakt“ nicht schlechter gestellt werden darf als die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die keine Regelung zur Sanierung der Kommunalfinanzen beschlossen hatten.