Zur Neuregelung der Länderfinanzen gehört die Abtretung von
Planung, Bau und Unterhaltung von Autobahnen und evtl. auch
von Fernstraßen. Diese Aufgaben sollen einer privatrechtlich
organisierten Gesellschaft, also z.B. einer GmbH oder einer
Aktiengesellschaft übertragen werden.
Zwar soll nun diese Gesellschaft im Eigentum des Bundes
bleiben, sie kann aber auch die Möglichkeit haben, zusammen
mit privaten Investoren z.B. eine neue Autobahn zu bauen oder
auch nur eine vorhandene zu „unterhalten“.
Grundsätzlich ist zwar nichts einzuwenden gegen private
Investoren – die wollen aber natürlich eine Rendite für ihre
Investition.
Autofahrern droht also in Zukunft eine doppelte Zahlung für die
Nutzung solcher Straßen, einmal über die Steuern z.B. auf
Kraftstoff und noch einmal für eine Maut auf bestimmten Strecken,
wo private Investoren investiert haben.
So könnte eine Fahrt von Saarbrücken nach Saarlouis oder Merzig
etwa fünf Euro extra kosten, oder – zum Eingewöhnen – erstmal
nur einen Euro.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die neu zu schaffende
Gesellschaft zu 100% dem Bund gehört oder nicht. Sie kann ihr
(Bundes-)Eigentum ganz einfach langfristig vermieten und es dem
Mieter zur Verwertung bzw. Ausbeutung überlassen.
Als Muster bietet sich die Überlassung der Saarbrücker Parkflächen
an eine private Gesellschaft an. Die einmalige Zahlung konnten die
damals entscheidenden Politiker einmalig für ihre politischen Zwecke
verbraten. Die Nutzer zahlen dafür noch heute und noch für weitere
Jahrzehnte.

Rudolf Müller