Bundesjustizminister Maas will den Mordparagrafen ändern. Der Mordparagraf sei, so
Maas, „bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt“.
Um der Bevölkerung ein umstrittenes Vorhaben schmackhaft zu machen, wird gerne
in sensiblen Schubladen gekramt, was eine Unsachlichkeit mit sich bringen kann.
Maas lässt vermissen, wie er sich eine solche Reform der §§211ff. StGB konkret
vorstellt.
Gemessen an den Vorstellungen der Linken-Fraktion in Person der rechtspolitischen
Sprecherin Halina Wawzyniak, lässt dies Schlimmstes vermuten. Denn da ist die Rede
von einer Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Man sollte sich vergegenwärtigen, dass eine Haftstrafe nicht nur der Resozialisierung,
sondern in gleichem Maße dem Schutz der Bevölkerung dient (§2 StVollzG).
Die lebenslange Freiheitsstrafe als die schärfste Sanktion des deutschen Strafrechts
ist zudem als Mittel der Verbrechensvorbeugung unverzichtbar.
Ihre Abschaffung wäre keine Modernisierung, sondern ein Rückschritt für die Innere
Sicherheit Deutschlands.
Im Übrigen muss gelten: Opferschutz vor Täterschutz.
Aline Wagner