Der offenbar parteipolitisch durchsetzte und besetzte Verfassungsschutz (Maaßen weg, ein SPD und CDU willfähriger Mann hin) bedarf dringend gesellschaftlicher Kontrolle und Wachsamkeit. Er maßt sich an Gesinnungen, Meinungen und Weltanschauungen zu prüfen und öffentlich zu bewerten.

Man kann z.B. sowohl den Islam als auch das Christentum radikal und mit scharfen Worten ablehnen. Dazu berechtigt die in Jahrhunderten europäischer Geschichte erkämpfte Freiheit von Glauben, Gewissen, Religion und Weltanschauung, die sich im Grundgesetzt Artikel 5 klar und deutlich niederschlägt.

Wenn „dem Islam in Gänze die Religionseigenschaft abgesprochen und ein kriegerisches Wesen“ (siehe in Artikel SZ) unterstellt wird, entspricht das einer These in einer hochgradig politischen Diskussion. Keinesfalls kann daraus auf eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit und daraus wiederum auf eine zu bekämpfende und zu stigmatisierende Verfassungsfeindlichkeit geschlossen werden.

Welcher aufgeklärte Deutsche und Europäer wollte schon leben unter Umständen wie in Saudi-Arabien oder Pakistan, nenne man sie nun Religion oder Weltanschauung!

Der Verfassungsschutz kann „prüfen“ was er will, beispielsweise auch die von der SPD Nachwuchsorganisation Jusos geforderte Abtreibung bis zum neunten Monat.

Er hat sich aber mit der Bewertung ganz offensichtlich politischer, religiöser, weltanschaulicher Gesinnungen nicht zum Werkzeug einer gerade herrschenden Richtung zu machen, indem er bei anderen Richtungen eine Verfassungsfeindlichkeit insinuiert und dies auch noch veröffentlicht.

„Der Verfassungsschutz darf sich nicht an der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz vergreifen“. Sagt Rudolf Müller, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion im Saarländischen Landtag.

Christoph Schaufert M.A.

wiss. Mitarbeiter der AfD Fraktion

AfD-Fraktion im Landtag des Saarlandes

presse@afd-fraktion.saarland