Die AfD-Fraktion im Saarländischen Landtag sieht in der vom Bundesrat beschlossenen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen einen Stillstand für das Saarland. Im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und europäischen Regionen wird das Saarland weiter zurückfallen.

Nach dieser Neuordnung ist Fakt: Bis 2020 erfolgen keine weiteren Investitionen in Infrastruktur, Hochschulen etc. Ab 2020 erhält das Saarland 500 Millionen Euro, wovon alleine schon 400 Millionen für die Schuldenproblematik zu verwenden sind. Lediglich 100 Millionen Euro stehen demnach für die politische Gestaltung zur Verfügung, von denen die Regierung bereits 50 Millionen für die Senkung der Kita-Gebühren verplant hat. Somit bleiben unter dem Strich 50 Millionen Euro für die Modernisierung des Landes, für Investitionen in die Infrastruktur, Straßen, Brücken, Hochschulen und die Förderung von Zukunftsprojekten unter der Voraussetzung, dass die Zinsen unverändert niedrig bleiben und die Konjunktur weiterhin gut läuft.

Alleine der Investitionsrückstau an der Universität des Saarlandes beläuft sich auf 400 Millionen Euro. Um diesen zu beseitigen, müssen alle verfügbaren Mittel 8 Jahre in die Universität investiert werden. Da Gebäudeteile der Uni wegen Verfalls nicht mehr genutzt werden können, ist vordringlich dort zu investieren. All diese Fakten und Zahlen sind den politisch Handelnden bekannt. Es liegt auf der Hand, dass diese von der Regierung hochgelobte Lösung nicht funktionieren kann. Erschwerend wirkt sich aus, dass dieser „Tropfen auf den heißen Stein“ mit der Preisgabe föderaler Rechte erkauft wurde.

Die Zustimmung zu einer „Autobahngesellschaft“ in der Rechtsform einer GmbH, lässt Böses für das Land und die Autofahrer erahnen. Das Verbot der Schuldenaufnahme bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Souveränität des Landes. In Zeiten historisch niedriger Zinsen sollte investiert werden, um das Saarland für Investoren und Menschen aus anderen Regionen interessant zu machen. Mit der Zustimmung für die Schuldenbremse hat sich das Saarland selbst die Schlinge um den Hals gelegt. Die katastrophale Finanzlage der saarländischen Kommunen blieb ganz außer Acht – im Gegenteil. Den Kommunen wurden durch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses weitere Belastungen auferlegt. Wiederum ein eklatanter Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip.

Der Landkreistag fordert berechtigterweise einen Teil aus den Zuwendungen des Finanzpaktes. Von den restlich noch verbleibenden 50 Millionen für Investitionen, bleibt für Kreise und Kommunen allerdings nichts mehr übrig. Deshalb ist die Forderung des Landkreistages, am Aufkommen aus der Umsatzsteuer höher beteiligt zu werden, angemessen.

Die AfD-Fraktion im Saarländischen Landtag fordert die Regierung des Saarlandes auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.