Saar-Bauern werden allein gelassen!

 Am letzten Freitag (27.3.2020) hat der Bundesrat die lange umstrittene Düngemittelverordnung gegen die Stimmen des Freistaates Bayern gebilligt. Sie sieht deutlich schärfere Vorschriften für die Landwirtschaft bei der Ausbringung von Dünger vor. Der Bauernverband hält die neuen Regeln für falsch, weil Qualität und Erntemenge beeinflusst werden. 20 Prozent weniger düngen, heißt 20 Prozent weniger Ertrag.

Wie werden die Bauern für diesen Ausfall zu einhundert Prozent entschädigt? Fragt der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr. Die Bauern müssen entschädigt werden. Kein landwirtschaftlicher Betrieb darf unter der neuen Verordnung leiden.

In der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass wir notwendiger denn je auf die heimische Landwirtschaft angewiesen sind. Wer versorgt die Bevölkerung, wenn auf den Weltmärkten nichts mehr zu bekommen ist. Das Beispiel der Schutzmasken zeigt, wie verletzlich Deutschland geworden ist.

Diese Düngemittelverordnung wurde als „Kotau“ gegenüber der EU unter dem Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz, des saarländischen Landwirtschaftsminister Reinhold Jost (SPD) gegen die Stimmen aus Bayern beschlossen. Strafzahlungen wurden von einer EU angedroht, die in der Corona-Krise auf breiter Front versagt. Bayern hat im Sinne seiner Landwirtschaft dagegen gestimmt. Das Saarland hat seine Bauern im Stich gelassen, obwohl die AfD-Fraktion in der letzten Parlamentssitzung den Antrag stellte, der Landesregierung aufzugeben gegen die Düngemittelverordnung im Bundesrat zu stimmen.

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung nun auf, die saarländische Landwirtschaft ausreichend zu entschädigen.